Nach einer aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 26.03.2020 können unter bestimmten Voraussetzungen Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen Juni 2010 und heute abgeschlossen wurden, widerrufen werden.
Rückabwicklung von Kreditverträgen ist auch dann möglich, wenn das Darlehen bereits vollständig getilgt ist Der BGH hat sich in einer Entscheidung vom 12. Juli 2016 zum Az. XI ZR 501/15 mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob der Widerruf eines Darlehensvertrages auch dann möglich ist, wenn das Darlehen bereits getilgt worden ist.